Zugangsvoraussetzungen:
Mittlerer Schulabschluss, berufliche Vorbildung und ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung für den Beruf
Mittlerer Schulabschluss*:
- Realschulabschluss oder
- Berufsschul-/Berufsfachschulabschluss oder
- Fachschulreife oder
- Oberstufenreife eines Gymnasiums oder
- Abschlusszeugnis einer mindestens 3-stufigen Wirtschaftsschule oder
- ein vom Kultusministerium als gleichwertig anerkannter Abschluss, z.B. eines anderen Landes.
berufliche Vorbildung:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und erfolgreich abgeschlossenes einjähriges Sozialpädagogisches Seminar in sozialpädagogischen Einrichtungen nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik oder
- ein zweijähriges erfolgreich abgeschlossenes Sozialpädagogisches Seminar in sozialpädagogischen Einrichtungen für die Fachakademien für Sozialpädagogik oder
- eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren.
Bewerber mit einer anderen Muttersprache als Deutsch müssen außerdem nachweisen, dass sie über hinreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
* Neu! : Es können künftig staatliche geprüfte Kinderpfleger/innen, die die Ausbildung vor dem Schuljahr 1989/90 abgeschlossen haben und in ihrem Beruf mindestens sieben Jahre tätig waren, auch ohne mittleren Schulabschluss in der Fachakademie aufgenommen oder zur Abschlussprüfung für andere Bewerber zugelassen werden, wenn sie erfolgreich eine Einstufungsprüfung abgelegt haben.
Dauer und Verlauf der Ausbildung:
Die Dauer der Ausbildung in Vollzeitform beträgt drei Jahre, davon entfallen zwei Jahre auf das Studium an der Fachakademie und ein Jahr auf das Berufspraktikum.
1. Studienjahr*: Fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung überwiegend als Unterricht an der Fachakademie, begleitet von Praxisphasen (Praktika in Kindertageseinrichtung, Grundschule, Freizeitpädagogik)
2. Studienjahr*: Fachtheoretische und fachpraktische Ausbildung überwiegend als Unterricht an der Fachakademie, begleitet von Praxisphasen (Heilpädagogische Arbeitsfelder, Projektpraktikum); mündliche und schriftliche Abschlussprüfung am Ende des zweiten Studienjahres.
Berufspraktikum: Vorrangig praktische Ausbildung, begleitet durch regelmäßige Seminarveranstaltungen an der Fachakademie. Praktische Prüfung und Kolloquium durch/an der Fachakademie am Ende der Praktikumsphase
* Vollzeitform. Das Schuljahr richtet sich nach dem offiziellen bayerischen Schulkalender, das erste Halbjahr gilt als Probezeit.
Kosten:
Die Fachakademie für Sozialpädagogik ist staatlich und somit schulgeldfrei. |
Kosten entstehen für: |
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Angebote:
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Die Einschreibung findet ab dem Zwischenzeugnis bis zum 31.03. jährlich statt. Nachmeldungen sind möglich. |
Folgende Unterlagen sind einzureichen bzw. mitzubringen:
* Um Mehrfachanmeldungen zu vermeiden, sind Originalzeugnisse einzureichen. Diese werden am 1. Schultag zurückgegeben Hinweis: Können die schulischen Vorbildungsnachweise bei der Anmeldung noch nicht vorgelegt werden, sind sie spätestens bis Ende Juli nachzureichen.
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→ Anmeldeunterlagen |
Abschluss: „Staatlich anerkannte Erzieherin/Erzieher“
Zusätzliche Abschlussmöglichkeiten:
Der erfolgreiche Besuch der Fachakademie für Sozialpädagogik bietet neben dem Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin folgende zusätzliche Abschlussmöglichkeiten:
Fachgebundene Fachhochschulreife: bei erfolgreichem Ablegen einer Ergänzungsprüfung im Fach Englisch
Allgemeine Fachhochschulreife: bei erfolgreichem Ablegen einer Ergänzungsprüfung im Fach Englisch plus dem erfolgreichen Besuch des Zusatzfaches Mathematik
Fachgebundene Hochschulreife: Gesamtnotendurchschnitt von 1,5 oder besser in Abschlussprüfung und Ergänzungsprüfung